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Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung der Frage, ob eine Psychotherapie die geeignete Hilfe für Sie und Ihr Kind ist.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Erstgespräch zu vereinbaren:
Rufen Sie mich zu den Sprechzeiten, die Sie auch hier auf der Internetseite finden, an und wir können im persönlichen Kontakt einen Termin vereinbaren.
Falls Sie mich nicht gleich erreichen, hinterlassen Sie auf dem Anrufbeantworter Ihren Namen und die Telefonnummer, dann rufe ich Sie zurück. Hilfreich ist es auch, wenn Sie Ihr Anliegen kurz schildern und mir Zeiten angeben, zu denen ich Sie gut erreichen kann. So können wir schneller in Kontakt kommen.
Gern können Sie mir über das Kontaktformular der Internetseite eine e-mail schicken; geben Sie auch hier bitte Ihren Namen und Telefonnummer an und beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. So kann ich mich besser darauf einstellen, wenn ich Ihnen eine Antwort sende.
Da ich – anders als Sie es von Ärzten kennen - ohne Sprechstundenhilfe arbeite, ist es immer wieder schwierig, mich unangemeldet direkt in der Praxis aufzusuchen. In Ihrem eigenen Interesse sparen Sie sich einen Weg und die Enttäuschung, wenn ich Ihnen auf Ihr Klingeln nicht öffnen kann, obwohl doch Licht brennt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aus einer Behandlungsstunde nicht heraus und zur Tür gehen kann.
Auf welche Weise auch immer Sie und Ihre Kinder zu mir finden:
Der erste Schritt allein schon ist mutig und Ausdruck von Veränderung – herzlich willkommen!
Probatorische Sitzungen
Eine Psychotherapie sollte gut vorbereitet werden. Die ersten Gespräche werden „probatorische Sitzungen“ genannt und dienen dazu, dass ich die Kinder oder Jugendlichen und ihre Familien aber auch die Schwierigkeiten und Erkrankungen so gut als möglich kennenlerne. Es geht dabei vor allem auch darum, „auszuprobieren“, ob wir Vertrauen zueinander finden und dann entscheiden können, ob wir miteinander die anstehenden Probleme angehen wollen.
In aller Regel finden Gespräche mit den Eltern und den Kindern u. Jugendlichen sowohl jeweils einzeln, als auch gemeinsam statt.
Die Krankenkassen finanzieren bis zu 5 solcher Sitzungen und wir werden diese Stunden nutzen, um zu klären, um welche Probleme es genau geht, ob Psychotherapie dafür eine hilfreiche Lösungsmöglichkeit sein kann und was jeder – Kinder und Jugendliche, Eltern und Therapeutin – meint, was er beitragen kann, dass es besser wird.
Wir werden auch erste Ideen darüber entwickeln, wie die Schwierigkeiten entstanden sind, wie alles zusammenhängen und welche Kräfte aktiviert werden könnten.
Die Kostenübernahme
Wenn Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind sicher geworden sind, dass Sie eine Psychotherapie bei mir beginnen wollen, stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Falls Sie gesetzlich versichert sind, bekommen Sie das dafür notwendige Formular hier in der Praxis. Sind Sie privat versichert, fordern Sie selbst die notwendigen Formulare bei Ihrer Krankenkasse an.
Es ist auch möglich, eine Psychotherapie für Ihr Kind gänzlich selbst zu bezahlen, was einerseits die Möglichkeit bietet, ohne Datenweitergabe oder andere Einschränkungen eine Behandlung zu erhalten – andererseits sehr sehr selten vorkommt.
Der Konsiliarbericht
Für den Antrag auf Kostenübernahme einer Psychotherapie bei mir benötigen Sie – da ich selbst keine Ärztin bin - einen Konsiliarbericht von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt, bei dem Ihr Kind in Behandlung ist.
Mit diesem Untersuchungsbericht soll von ärztlicher Seite bescheinigt werden, dass keine körperliche Erkrankung vorliegt, die gegen eine Psychotherapie spricht.
Das hierfür notwendige Formular kann ich Ihnen zur Vorlage bei Ihrem Arzt mitgeben bzw. können Sie sich von Ihrer privaten Krankenkasse zuschicken lassen.
Das Gutachterverfahren
Zu Ihrem Antrag auf die Kostenübernahme einer Psychotherapie schreibe ich einen anonymisierten Bericht an einen Gutachter, den die jeweilige Krankenkasse bestimmt.
Der Gutachter oder die Gutachterin wird prüfen, ob die Schwierigkeiten, die hier geschildert sind, mit Hilfe einer Psychotherapie zu lösen sind und Ihrer Krankenkasse – wenn er der Meinung ist - die Kostenübernahme empfehlen.
Da alle Angaben vollständig anonymisiert sind, ist gewährleistet, dass der Gutachter seine Entscheidung völlig unabhängig von Ihrer Person oder Familie trifft und die Schweigepflicht gegenüber der Krankenkasse gewahrt wird!
Auch bei Anträgen zur Umwandlung einer Therapie von Kurzzeit- in Langzeitbehandlung, bei Verlängerungs- und Fortsetzungsanträgen sind Berichte an Gutachter erforderlich.
Aufgrund des Gutachtenverfahrens und der Prüfung der Kostenübernahme seitens der Krankenkassen müssen Sie sich auf eine etwas längere Wartezeit einstellen: In der Regel 4 bis 6 Wochen.
Diese Zeit ist oftmals ein Prüfstein für die Geduld der Eltern und die Motivation der Kinder und Jugendlichen! Auch wenn das Warten mitunter schwer fällt: Wenn Sie eine Kostenzusage erhalten haben, kann die Therapie beginnen!
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